| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Bei nur einem Geschäftsführer wird die Gesellschaft durch diesen allein vertreten, bei mehreren Geschäftsführern kann Einzel- oder Gesamtvertretung angeordnet werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |