Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der NFS Navigations- und Flugführungs-Systeme GmbH mit Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 3043), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 11.12.2013 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluß kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern generell, für bestimmte Fälle oder im Einzelfall Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Übernahme von Dienstleistungen jeglicher Art für Teilstreitkräfte der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland und der NATO-Partner sowie sonstige Dienstleistungen im militärischen und nichtmilitärischen Umfeld