| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Bei nur einem Geschäftsführer wird die Gesellschaft durch diesen allein vertreten. Bei mehreren Geschäftsführern beschließt die Gesellschafterversammlung, ob die Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt oder nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |