| Gegenstand | a) die Herstellung von Stahl- und Spannbetonerzeugnissen aller Art.
b) Die Montage sowie
c) die Planung und Überwachung von Baulichkeiten aller Art, die aus den in Ziffer a) bezeichneten Gegenständen errichtet, erweitert oder umgestaltet werden können.
d) Der Handel mit den in Ziffer a) bezeichneten Artikeln.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen, welche einen gleichen oder ähnlichen Gegenstand haben wie diese Gesellschaft, zu beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft darf mit Erlaubnis der Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter sie ist, auch Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen außerhalb ihrer Tätigkeit für die Kommanditgesellschaft vornehmen. |