mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie die Verwaltung eines Gewerbebetriebes bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung.