| Gegenstand | Die Planung, die Projektierung, der Vertrieb und die Installation von Videosystemen, Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Videosystemen, Entwicklung und Herstellung von Hard- und Softwarekomponenten für Industrie-Video-Systeme, sowie Vornahme und Ausführung aller Geschäfte und Handlungen, soweit sie zur Ereichung des Geschäftszweckes als dienlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |