Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Sofern er nicht einziger Geschäftsführer ist, vertritt er die Gesellschaft gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Systemlösungen, Komponenten, Zubehör und artverwandten Produkten der Industrieelektronik sowie Nachrichten-, Funk- und Kommunikationstechnik