mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, die Errichtung und der Vertrieb von Kälte-, Wärme- und Elektroanlagen aller Art.
Die Gesellschaft ist ferner zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern nach Maßgabe des Gesetzes vom 7.8.1972 in der jeweils gültigen Fassung berechtigt.
Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen und für diese die Verwaltung und Geschäftsführung übernehmen.