Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelne Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der Firma Teege, Tietje & Sohn GmbH & Co KG mit dem Sitz in Nortorf, deren Gegenstand das Speditionsgewerbe ist, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.