| Gegenstand | Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb einer ambulanten Pflegeeinrichtung. Ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet,
- Senioren,
- Kindern und Jugendlichen,
- Sozialhilfeempfängern,
- Menschen, die infolge körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe angewiesen sind und
- sonstigen Personen, die dem Anwendungsbereich des § 53 der Abgabenordnung unterfallen, insbesondere in den überwiegend noch ländlichen strukturierten Gemeinden des Amtes Fockbek (Alt Duvenstedt, Rickert, Nübbel) ein großes Angebot an Hilfen, Vermittlungen und Beratungen aus vielen Bereichen des täglichen Lebens anzubieten. Dieses Ziel der Gesellschaft wird insbesondere dadurch umgesetzt, dass dem vorstehend genannten Personenkreis folgende Einrichtungen angeboten werden:
- Unterhaltung und Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes,
- Fußpflege,
- Hausnotrufsystem,
- Essen auf Rädern,
- Hilfestellung für Aussiedler,
- Anpassung der Wohnung,
- Unterstützung bei Wohngeld, Blindengled, und Sozialhilfeangelegenheiten,
- Seniorenkuren, Mutter- und Kind-Kuren,
- Vermittlung bei Suchtproblemen,
- Schuldnerberatung,
- Hausaufgabenhilfe,
- Angebote des Zivildienstes.
Schwerpunkt der Arbeit der Gesellschaft soll die Betreuung von Senioren im Amtsbereich Fockbek sein. Die Gesellschaft kann die Geschäftsführung anderer Pflegeeinrichtungen übernehmen oder Zweigbetriebe gründen. Der Zweck der Gesellschaft wird auch in der Zusamenarbeit mit öffentlichen und sonstigen Trägern von Pflegeeinrichtungen und den Sozialversicherungsträgern verwirklicht. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen, die zur Erreichung und der Förderung des Gesellschaftszweck dienlich sind. Dazu gehört unter anderem auch die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleicher Zielsetzung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigene Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Ferner darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |