| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist auschließlich der Förderung von Kunst und Kultur. Zu dem kulturellen Veranstaltungsbetrieb der Gesellschaft zählen insbesondere öffentlich zugängliche Lesungen, Rezitationen, Konzerte, Kunstausstellungen, Theater- und Filmvorführungen, Kunst im öffentlichen Raum und weitere aus den vorstehenden Bereichen sich ergebende multimediale oder spartenübergreifende Veranstaltungen. Die Gesellschaft kann diese kulturellen Veranstaltungen selbst durchführen oder auch gemeinschaftlich mit anderen Personen und Institutionen. Ziel soll es sein, durch entsprechende Aktivitäten das Interesse von weiten Kreisen der Bevölkerung für Kunst und Kultur zu wecken und zu fördern. Die Gesellschaft kann artverwandte Geschäfte wahrnehmen bzw. alle Tätigkeiten durchführen, die der Erfüllung des vorgenannten Zwecks dienen. § 2 Nr. 3. lautet jetzt:
Dieser Zweck wird verfolgt u.a. durch die Durchführung bzw. Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen, und zwar insbesondere am Kupolofen der ehemaligen Carlshütte, in der Wagenremise und auf dem übrigen Betriebsgelände der ACO Severin Ahlmann GmbH & Co KG sowie an anderen geeigneten Orten in den Städten Büdelsdorf und Rendsburg.
§ 2 Nr. 8. lautet jetzt:
Die Gesellschaft nimmt zugleich die Aufgaben eines Beauftragten für Kunst im öffentlichen Raum in der Stadt Büdelsdorf und in der Stadt Rendsburg wahr gemäß den in § 2 Nr. 3 genannten Zweckverwirklichungen, und zwar bezogen auf Skulpturen und Gemälde. |