| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen und die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, soweit sie nicht erlaubnispflichtig nach § 32 KWG sind, vorwiegend für landwirtschaftliche Betriebe. Die Gesellschaft ist berichtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im weitesten Sinne zusammenhängen und/oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Die Gesellschaft ist des weiteren berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben oder die Geschäftsführung solcher Unternehmen zu übernehmen. |