Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vermittlung von Handelsgeschäften mit Tee und teeähnlichen Produkten sowie der Handel mit Tee und teeähnlichen Produkten und ähnliche Tätigkeiten, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie sind berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen, Firmen zu erwerben und sich an diesen zu beteiligen sowie alle Geldgeschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.