| Gegenstand | die Vermittlung von Handelsgeschäften mit Tee und teeähnlichen Produkten sowie der Handel mit Tee und teeähnlichen Produkten und ähnliche Tätigkeiten, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie sind berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen, Firmen zu erwerben und sich an diesen zu beteiligen sowie alle Geldgeschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. |