| Gegenstand | Groß- und Versandhandel mit Bekleidung und sonstigen Accessoires sowie sämtliche Tätigkeiten, welche die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art pachten, übernehmen, sich daran beteiligen, ihre Geschäftsführung übernehmen, Zweigniederlassungen errichten und alle dem Zweck der Gesellschaft dienlichen Geschäfte betreiben. |