Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Versandhandel mit Bekleidung und sonstigen Accessoires sowie sämtliche Tätigkeiten, welche die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art pachten, übernehmen, sich daran beteiligen, ihre Geschäftsführung übernehmen, Zweigniederlassungen errichten und alle dem Zweck der Gesellschaft dienlichen Geschäfte betreiben.