| Gegenstand | technische Hausverwaltung, insbesondere die Erbringung von Hausmeisterdiensten, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, soweit diese nicht einer besonderen Genehmigung bedürfen oder die Ausübung eines Handwerks darstellen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. |