Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Durchführung von Kfz.-Reparaturen sowie Handel mit Automobilen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.