| Gegenstand | Handel mit Teppichen, Teppichböden, Fußbodenbelägen und Textilien sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf andere Geschäftszweige ausdehnen und Zweigniederlassungen errichten. Sie kann sich auch an anderen Betrieben gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche Betriebe erwerben und sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. |