| Gegenstand | 1) Die Herstellung und der Vertrieb von Musikinstrumenten, insbesondere von Cymbals und Gongs.
2) Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben und/oder zu vertreiben.
3) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |