Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Verkauf von zahntechnischen und zahnmedizinischen Hilfsmitteln. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.