| Gegenstand | Beteiligung an Personengesellschaften, die Kies- und Mörtelwerke sowie den Handel mit Baustoffen und Bauzuschlagsstoffen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten betreiben unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung. Die Gesellschaft kann
gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen, für sie die Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, auch wenn sie mit dem von ihr geführten
Unternehmen nicht zusammenhängen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten. |