Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beteiligung an Personengesellschaften, die Kies- und Mörtelwerke sowie den Handel mit Baustoffen und Bauzuschlagsstoffen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten betreiben unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung. Die Gesellschaft kann
gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen, für sie die Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, auch wenn sie mit dem von ihr geführten
Unternehmen nicht zusammenhängen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten.