| Gegenstand | (1) Die Herstellung und Lieferung von Heizungs-, Sanitär- und Kühlungsanlagen aller Art und der Handel mit Flüssiggas und mit allen Gegenständen, die zur Herstellung und Unterhaltung
der genannten Anlagen erforderlich sind.
(2) Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Geschäftsführung von Unternehmen der in Absatz (1) bezeichneten Art ist zulässig.
(3) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |