| Gegenstand | Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, von Wohnungseigentum und vermieteten Liegenschaften und Wahrnehmung aller damit im Zusammenhang stehender Angelegenheiten. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, die im weitesten Sinne im Zusammenhang zu dem oben genannten Zweck stehen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |