Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel und Vertrieb mit erlaubnisfreien finnischen Waren und Produkten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen bzw. diesen zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Kooperationsverträge jeglicher Art schließen; sie ist auch berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben, andere Unternehmen zu gründen, sich an anderen Unternehmen und Vereinigungen zu beteiligen, deren Vertretung und die persönliche Haftung in anderen Unternehmen zu übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.