| Gegenstand | Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an sowie Gründung von Unternehmen, insbesondere der Medienbranche. Allgemeine Beratung und Erbringung von Management- und sonstigen Dienstleistungen für derartige Unternehmen. Ausgenommen Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften genehmigungspflichtigen Geschäfte. |