| Gegenstand | Die handwerkliche Durchführung von Malerarbeiten einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann gleiche oder verwandte Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen, die weisungsgebundene oder nicht weisungsgebundene Geschäftsführung derartiger Unternehmen übernehmen, sie vertreten oder sonst deren Interessen fördern. Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes ist die Gesellschaft befugt, sich Dritter zu bedienen. |