Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die den Handel mit und den Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs zum Gegenstand haben einschließlich aller Nebentätigkeiten, die solche Gesellschaften ausüben (Betrieb von Kunden-Tankstellen usw.). Die Gesellschaft kann die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in solchen Gesellschaften übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Darüberhinaus ist die Gesellschaft befugt, auch weitere Tätigkeiten zu übernehmen, die ihrem Zweck dienlich erscheinen.