| Gegenstand | Die Montage von vorgefertigten Fußbodenteilen, Fenstern, Türen sowie die Montage von Gartenanlagen und alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernder Maßnahmen.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. |