Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Montage von vorgefertigten Fußbodenteilen, Fenstern, Türen sowie die Montage von Gartenanlagen und alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernder Maßnahmen.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.