Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Möbeln, Heimtextilien, Kunstgewerbe, Lampen etc. sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.