| Gegenstand | Handel mit Möbeln, Heimtextilien, Kunstgewerbe, Lampen etc. sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |