| Gegenstand | Handel mit Waren aller Art sowie die Vermietung und Verpachtung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich erscheinen, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zur Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art sowie zum Abschluß von Interessengemeinschaftsverträgen. |