| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten. Dieses gilt auch für den Fall, dass mehrere Geschäftsführer bestellt sind.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |