| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. |