| Gegenstand | Der Handel mit Forst-, Baumschul- und Gärtnerei-Erzeugnissen sowie die Herstellung und der Verkauf von floristischen Produkten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die ihr zweckmäßig erscheinen. Sie darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |