| Gegenstand | a) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft sind die Förderung des Sportschießens, der Heimatpflege sowie der selbstlosen Unterstützung bedürftiger Personen i. S. des § 53 der Abgabenordnung.
b) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Mittelbeschaffung für die gemeinnützige Preetzer Schützengilde von 1442 e. V., die ihrerseits die Mittel wiederum nur für die unter a) Satz 2 genannten Zwecke verwenden darf.
c) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
d) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Hiervon ausgenommen sind die unter b) genannten Mittel.
e) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
f) Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Preetzer Schützengilde von 1442 e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. |