| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung vom Verbot, Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens, § 181 BGB), kann durch die Gesellschafterversammlung erteilt werden. |