Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen (Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens, § 181 BGB). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsberechtigung kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Durchführung von Hochbauten durch berechtigte Betriebe, der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken, deren Sanierung bzw. Neubebauung durch befugte Firmen und die nachfolgende Veräußerung bzw. Vermietung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten