| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen (Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens, § 181 BGB). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsberechtigung kann erteilt werden. |