| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger hat durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 02.08.2004 einen gem. §§ 123 Abs. 3 Nr.1, 124ff. UmwG ausgegliederten Vermögensteil aus dem Vermögen des Volkshochschule Kaltenkirchen e.V. mit Sitz in Kaltenkirchen (AG Kiel unter VR 223 B (NO)) als übertragendem Rechtsträger übernommen. Der Verein übertragt mit Ausnahme der in den zum Gericht eingereichten Unterlagen ersichtlichen und näher bezeichneten Vermögensbestandteile jeweils als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten unter Fortbestand des übertragenden Vereins alle seine anderen Vermögensbestandteile, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnisse gegen Gewährung von einem neuen Geschäftsanteil auf den übertragenden Verein. Die Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2004 wie auch die Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2004 haben dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zugestimmt.
Die Ausgliederung wird erst mit ihrer Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. |
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