| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können durch Beschluss der Gesellschafterversammlung befugt werden, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). |