| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind die Geschäftsführer gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Alleinvertretungsbefugnis kann durch die Gesellschafterversammlung erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer ist vom Verbot, Rechtsgeschäfte zwischen sich für sich selbst oder als Vertreter eines Dritten und der Gesellschaft abzuschließen (§ 181 BGB), befreit. |