Die Gesellschaft hat zwei Vorstandsmitglieder.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Betrieb eines Batterieseparatorenwerkes in Norderstedt sowie die Durchführung jedes rechtmäßigen Geschäfts, die Verfolgung jedes rechtmäßigen Zweckes und die Verfolgung jeder rechtmäßigen Aktivität mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, für die keine entsprechende Erlaubnis vorliegt.