| Gegenstand | Vertrieb von Werkzeugmaschinen, Werkzeugen und Industriebedarf, soweit der Vertrieb nicht erlaubnispflichtig ist.
Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen, die mit diesem Unternehmenszweck im Zusammenhang stehen.
Sie ist befugt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. |