| Gegenstand | Herstellung und der Vertrieb von technischen Filtern.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte auszuüben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, mittelbar oder unmittelbar beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen. |