Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Schrauben, Muttern und ähnlichen Verbindungsteilen sowie die Vornahme aller Geschäfte, die mit den vorstehend beschriebenen Aktivitäten unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand errichten, erwerben oder sich an solchen, auch unter der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung, beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen.