Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb einer Friedhofsgärtnerei sowie der An- und Verkauf von Blumen und Zierpflanzen, sowie deren Anzucht jeglicher Art sowie der Handel mit Gartenbedarfs- und verwandten Artikeln. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, welche dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck im In- und Ausland andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, sowie Zweigniederlassungen errichten.