Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Die Gesellschaft wird durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Jeder Liquidator kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden
Gegenstand
Das Betreiben eines Verlages und einer Druckerei sowie Vermittlung von Anzeigen aller Art. Die Gesellschaft kann andere Geschäfte betreiben. Sie kann im In- und Ausland weitere Unternehmen erwerben, veräußern, pachten, verpachten oder sich an solchen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung und Vertretung sowie die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in anderen Gesellschaften übernehmen.