| Gegenstand | Das Errichten und Betreiben von Einrichtungen, in denen Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung gefördert, begleitet und betreut werden, um ihnen gesellschaftliche Teilhabe (Inklusion) und Rehabillitation zu ermöglichen. Die Gesellschaft unterhält verschiedene stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf und bietet im Bereich ambulante Hilfen vielfältige Unterstützung für Menschen mit Behinderung und andere hilfsbedürftige Personen -auch in der eigenen Wohnung- an. Daneben werden individuelle Angebote für hilfsbedürftige Menschen vorgehalten, z. B. soziotherapeutische Leistungen, psychosoziale Hilfen, Tagesbetreuung sowie Alltagsdienste, um dadurch die gesellschaftliche Teilhabe selbstlos zu fördern. Die Förderung und Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen umfasst auch Beratungsdienste, auch für ihre Angehörigen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe sozialpädagogische und psychotherapeutische Leistungen für Familien, Jugendliche und Kinder anbieten und z. B. Einrichtungen der Frühförderung, Beratungsstellen sowie familienentlastende Dienste vorhalten. Die Gesellschaft kann überdies auch ambulante pflegerische Dienste für Menschen mit Behinderung sowie eine geronto-psychiatrische Pflege durch qualifiziertes Fachpersonal anbieten. Die Betreuung bzw. Unterstützung von hilfsbedürftigen, alten und/oder kranken sowie Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen erfolgt unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht |