| Gegenstand | Herstellung und Vertrieb technischer Artikel, insbesondere flexibler Rohrverbindungen, Schläuche und Armaturen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, schließlich der Besitz von Anlagevermögen. Die Gesellschaft darf Teile ihres Anlagevermögens, Betriebsteile oder ihren Betrieb verpachten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, zu verwalten sowie zu vertreten und sich an solchen zu beteiligen. Sie kann alle Maßnahmen treffen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen und die Gesellschaft zu fördern geeignet sind. |