| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |