| Gegenstand | a) Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der Entwicklungsmaßnahme,
deren städtebaulicher Entwicklungsbereich durch die Verordnung der
Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein vom 13.07.1973 förmlich
festgelegt worden ist;
b) die Übernahme von Aufgaben der Wirtschaftsförderung als Auftragnehmer der
Stadt Norderstedt und des Stadtmarketings;
c) der Erwerb, die Erschließung, die Vergabe von Planungsaufträgen und der
Verkauf von Grundstücken zum Zwecke der Verbesserung der
Wohnungssituation und Eigentumsförderung und der Ansiedlung von
Gewerbebetrieben;
d) die Vermietung und Verwaltung von eigenem Wohnraum und Gewerberaum;
e) die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke oder der
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34 c Abs. 1 Ziff.
1 a GewO) sowie die Baubetreuung (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 2 b GewO);
f) die Geschäftsbesorgung für die Gesellschafterin;
g) die Geschäftsführung und Geschäftsbesorgung bei Gesellschaften, an denen
die Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH beteiligt ist. |