Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer erteilt werden. Geschäftsführer mit Alleinvertretungsbefugnis sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Einzelhandelsunternehmens mit Textilien und ähnlichen Waren. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Handelsgeschäfte oder Unternehmen jeglicher Art zu übernehmen und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.