| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer erteilt werden. Geschäftsführer mit Alleinvertretungsbefugnis sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |