Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Immobilien, die Projektierung von Bauvorhaben jeglicher Art sowie die Tätigkeit als Generalunternehmer für Bauvorhaben jeglicher Art, ohne jedoch die tatsächliche Ausführung von Bauarbeiten.